Breitbandausbau

Breitbandpate

Für alle Fragen rund um das Thema Breitband steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Malching gerne als Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Stefan Starzengruber Telefon 08533/9600-23, stefan.starzengruber@rotthalmuenster.de

Aktuelle Versorgung in Malching

Die Gemeinde Malching hat bislang an allen möglichen Förderprogrammen zum Thema Breitband teilgenommen und damit die Breitbandversorgung im Ort erheblich verbessert. Es kann Ihnen deshalb an fast allen Adressen durch die bekannten Telekommunikationsunternehmen schnelles Internet angeboten werden. Sind Sie an einen Kabelverzweiger angebunden, stehen Ihnen Bandbreiten zwischen mindestens 30 Mbit/s und 100 Mbit/s im Download zur Verfügung. Ist Ihre Immobilie direkt ans Glasfasernetz angeschlossen, sind sogar Bandbreiten von 200 Mbit/s im Download möglich.

Links zum Thema "Bedarfsermittlung"

Hier erfahren Sie mehr über

 1. eine DSL-Verfügbarkeitsprüfung der Deutschen Telekom

2. einen weiteren Geschwindigkeitstest bei www.myspeedtest.de 

Auf der Homepage des Bayer. Breitbandzentrums  erhalten Sie allgemeine Breitbandinformationen. Zugleich erfahren Sie, welche Kommunen sich aktiv im Förderprozess befinden und welcher Verahrensstand derzeit erreicht ist.


Neues Förderprogramm - Gigabitoffensive

Gigabitoffensive

Die Gemeinde Malching hat vom 07. Juni 2023 bis zum 04. August 2023 ein sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt und bei den Netzbetreibern angefragt, ob in den kommenden drei Jahren ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in der Gemeinde Malching geplant ist. Dies ist leider nicht der Fall.
 

Nachdem der Gemeinderat Malching einen flächendeckenden Glasfaserausbau in Malching erreichen möchte, hat man sich dazu entschieden, im Rahmen der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 einen Förderantrag zu stellen, um die noch verbliebenen 460 Adressen mit einer eigenen Glasfaserleitung bis ins Haus versorgen zu können.
Ende November erhielt man nun die erfreuliche Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Der Förderantrag wurde bewilligt und der Glasfaserausbau in der Gemeinde Malching wird mit 2,48 Millionen Euro durch den Bund gefördert. Auch beim Freistaat Bayern wird man nun noch Fördermittel beantragen, damit die errechneten Gesamtkosten von 4,14 Millionen Euro bestmöglich abgedeckt sind.

Im Frühjahr 2024 wird man die Leistungen des Glasfaserausbaus dann öffentlich ausschreiben.

 

 


Abgeschlossenes Förderprogramm - Breitband III (Höfeprogramm)

Breitband III (Höfeprogramm)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Gemeinde Malching hat an diesem Förderprogramm teilgenommen. Aus der nachstehenden Karte können Sie entnehmen, welche Erschließungsgebiete hier ausgebaut worden sind:

Ausbaugebiet Malching (rote Markierung)


Abgeschlossenes Förderprogramm - Breitband II (Teil 1)

Breitband II - Bedarfsermittlung

Aktuelle Versorgung in Malching

Im Ortsbereich Malching bietet die Firma amplus schnelles Internet an. Verschiedene Haushalte können dadurch  Download-Geschwindigkeiten von bis zu 16 MBit/s zu buchen.

Teilnahme am Förderprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung

Der Gemeinderat Malching hat mit Beschluss vom 17.09.2013 die Teilnahme am Förderprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung beschlossen.

Folgende Aufgaben sind nun zu erledigen:

  1. Bedarfsermittlung 
  2. Bedarfsermittlung - Ergebnis
  3. Markterkundung - Anfrage  
  4. Markterkundung – Ergebnis
  5. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
  6. Auswahlverfahren - Entscheidung
  7. Zuwendungsbescheid - Aushändigung
  8. Kooperationsvertrag - Abschluss
  9. Fördersteckbrief

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensschritten:

1. Bedarfsermittlung

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Gemeinde Malching hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist.

Dieses Gebiet ist in beiliegender Karte als Kumulationsgebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf muss stets befriedigt werden.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde den konkreten Bandbreitenbedarf im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen.

Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Malching sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das Kumulationsgebiet (einschließl. des im östlichen Bereich befindlichen, geplanten Gewerbegebietes). 

Die Gemeinde Malching bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung. Füllen Sie bittet den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen  spätestens bis 31.03.2014 an die Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster, Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster  zurück.

Der Fragebogen wurde bereits allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann aber bei Bedarf nochmals hier herunter geladen werden:

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe! 

2. Bedarfsermittlung - Ergebnis

Die Gemeinde Malching hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG im Kumulationsgebiet Malching  durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

3. Markterkundung für den Breitbandausbau in Malching  – Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Gemeinde Malching hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass drei Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Kumulationsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Malching ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Malching bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 31.05.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde Malching mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Gemeinde Malching veröffentlicht.

Gemeinde Malching

4. Markterkundung für den Breitbandausbau in Malching  – Ergebnis

 Die Gemeinde Malching hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.

Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

5. - Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Malching führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Erschließungsgebiet "Malching"  im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BdR) durch.

6. Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Malching definierten Erschließungsgebieten.

Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe ging bei bei der Gemeinde innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot ein.

Auf der Grundlage der vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Marktgemeinderat am 10.02.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

7. Zuwendungsbescheid 

Am 06.07.2015 erhielt Bürgermeister Georg Hofer in Passau aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder den Förderbescheid für die Breitbanderschließung im Kumulationsgebiet „Malching“.

8. Kooperationsvertrag

iDr Gemeinde Malching hat wegen der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern folgende Stellungnahme abgegeben.  

Die Gemneinde Malching hat den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH für das Erschließungsgebiet „Malching“ geschlossen. Bis Juni 2016 sollen rund 420 Haushalte Zugang zu schnellerem Internet bekommen.

9. Fördersteckbrief 

 Im Fördersteckbrief wird die Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern dargestellt. 

10. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?MalchingI&view=org&orgid=a9d5d5d2-24dd-4489-9bdd-974bcb55360f


Abgeschlossenes Förderprogramm - Breitband II (Teil 2)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Gemeinde Malching nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Nähere Informationen finden Sie auf der Landkreisseite unter Breitband Malching:

https://www.landkreis-passau.de/wirtschaft-bildung-schulen/breitband/?MalchingII&view=org&orgid=7eaa344f-63a6-431b-9407-c8a3e2d333cd

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