Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Markt Rotthalmünster
Marktplatz 10
94094 Rotthalmünster
Tel. 08533 / 9600 - 37
Notwendige Unterlagen
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Weitere Informationen zum Thema Sterbefall
Den Angehörigen und Hinterbliebenen wenden wir unsere aufrichtige Anteilnahme zu!