Zur Startseite

 

 

 

 

 

anklicken und als pdf-Datei öffnen

anklicken und als pdf-Datei öffnen

Luftbildbeschreibung

 

  

Baufortschritte

 

 

 

 

 

 

"Am Park"

Baugebiet "Am Park" - Erweiterung

Das bestehende Baugebiet "Am Park" wurde durch die Ausweisung von 6 neuen Bauplätzen erweitert. 

FlNr. Parz. Nr.    m²Preis
122    23  815       38.655,29
122/2    25  63630.156,46
122/5    22  81738.755,66

Im genannten Kaufpreis sind die Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge für den Wasser- und Kanalanschluss enthalten. Je nach tatsächlicher Bebauung kann es hier noch zu einer Nachberechnung kommen.

Die Baugrundstücke liegen an den Ortsstraßen "Am Park" und "Am Bahnhof".

Hier die näheren  Angaben zum Baugebiet:  

Ansprechpartner:
Evi  Weindler08533 / 9600 31evi.weindler@rotthalmuenster.de
Emrullah Sayin08533 / 9600 30 emrullah.sayin@rotthalmuenster.de

Das Baugebiet "Am Park" liegt in Südlage am Ortsrand von Malching mit Blick auf die Auwälder des Inns. Bei idealer Fernsicht erscheinen die österreichischen und bayerischen Alpen am Horizont.

Im allgemeinen Wohngebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern (maximal zwei Wohneinheiten je selbständigem Gebäude) zulässig. Bei den Dächern der Hauptgebäude und Garagen sind nur Satteldächer mit Dachneigungen von 27º - 35º und begrünte Sattel- und Pultdächer mit einer Dachneigung von 10º- 30º zulässig. Die vorgegebene Firstrichtung ist zwingend.

Bebauungsplan

Bebauungsplan - anklicken und pdf-Datei öffnen

Weitere Ausführungen zum Lärmschutz, zum Niederschlagswasser und zur Grünordnung können dem Bebauungsplan, der im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster aufliegt, entnommen werden. Bauamtsleiter Helmut Dudek - Tel. 08533/960027 gibt gerne Auskunft.

Ebenso können die Bedingungen für die Gewährung eines Kinderzuschusses beim Erwerb einer Bauparzelle bei der Kämmerei  im Rathaus in Rotthalmünster erfragt werden.

Einfriedung

Die Notwendigkeit einer Einfriedung besteht prinzipiell nicht. Zäune dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Höhere Einfriedungen sind nur außerhalb der Sichtbereiche von Straßeneinmündungen in Form von Hecken zulässig.

Vorgärten mit weniger als 2,50 m Breite zwischen Haus und Straße sind ohne Einfriedung zu gestalten.

Dach

Die Dachdeckung hat mit naturroten Dachziegeln oder Dachsteinen zu erfolgen. Grasdächer sind zulässig. Ab einer Dachneigung von mind. 32º sind max. zwei Gauben pro Dachfläche zulässig, wobei der Abstand von der Giebelwand mindestens 2 m betragen muss. Die Breite der Gauben darf maximal 1,30 m und die Ansichtsfläche max. 1,75 m betragen.

Zwerchgiebel sind zulässig. Sie dürfen max. 1,2 m aus der Hauptfassade hervorstehen, max. 3,0 m breit sein und sind mittig im Gebäude anzuordnen. Der First des Zwerchgiebels muss mind. 0,5 m unterhalb des Firstes des Hauptdaches liegen.

Dachflächenfenster sind bis zu einer Fensterfläche von je 1,00 m² zulässig.
Dacheinschnitte sind unzulässig. Kamine sind so zu legen, dass sie in Firstnähe aus dem Dach stoßen.

Garagen

Bei Garagen und Nebengebäuden darf die Wandhöhe an der Traufseite, gemessen gem. Art. 6 Abs. 3 S. 2 und 3 BayBO im Mittel nicht mehr als 3,00 m betragen. Bei Garagen an der Grundstücksgrenze ist die Dachneigung und Höhe der zuerst gebauten Garage zu übernehmen.

Pro Wohneinheit sind mind. 2 offene Stellplätze nachzuweisen. Die Stellplätze müssen mind. 5 m tief sein, gemessen von der Grundstücksgrenze.

Die befestigten Flächen der Garagenzufahrten und Hofbereiche sind auf das notwendige Maß zu begrenzen . Asphaltdecken sind auf privatem Grund nicht zulässig. Die auszuführenden Materialen für die o.g. Flächen sind aus dem Bebauungsplan zu entnehmen.